Wichtige Informationen zum Shuttle-Fahrdienst
Für Haltestellen ohne Stufen, an denen keine Hilfe durch das Fahrpersonal möglich ist, werden rollstuhlgerechte Ersatzverkehrsmittel (Shuttles) von regionalen Anbietern eingesetzt. Im Online-Fahrplan ist ersichtlich, an welchen Haltestellen ein Shuttle-Service in Anspruch genommen werden kann.
Damit auch Haltestellen, an denen kein autonomer Ein- und Ausstieg oder keine Rampe möglich ist, von Fahrgästen im Rollstuhl benutzt werden können, organisiert der ZVV in Zusammenarbeit mit den Transportunternehmen einen Shuttle-Service. Der weitere stufenfreie Ausbau der Haltestellen liegt auch ab 2024 in der Verantwortung der Strasseneigentümer, also der Stadt, der Gemeinden und des Kantons.
Der Shuttleservice ersetzt auf Voranmeldung einen nicht stufenfreien Teil einer öV-Reise eines Fahrgastes. Er verkehrt von einer nicht stufenfrei nutzbaren Haltestelle – je nach gewünschter Reiseroute – entlang einer öV-Linie bis zur nächsten grösseren Haltestelle mit Umsteigemöglichkeit. Damit werden für den Fahrgast im Rollstuhl zusätzliche Umsteigevorgänge auf ein Minimum reduziert.
Voraussetzung für die Nutzung der Shuttle-Fahrdienste
Der Shuttle-Service ist für Menschen im Rollstuhl geeignet. Für die Benutzung der Shuttlebusse ist ein gültiges öV-Ticket erforderlich.
Vor der Reise
- Im Online-Fahrplan ist ersichtlich, ob Reisende im Rollstuhl für die gewünschte Verbindung* einen Shuttle-Service benötigen. Für die Bestellung des Shuttle-Fahrdienstes melden die Reisenden ihren Reisewunsch mindestens zwei Stunden im Voraus telefonisch beim Contact Center Handicap der SBB an.
- Anmeldungen für Verbindungen mit Abfahrt zwischen 01:00 und 06:00 Uhr müssen am Vorabend bis spätestens 23:00 Uhr erfolgen. Je früher der Fahrtwunsch angemeldet wird, desto einfacher ist die Planung.
- Das Contact Center Handicap informiert den Fahrgast bei seinem Anruf über mögliche Umsteigeorte zum Shuttle und auf Wunsch auch über mögliche Alternativen. Es erfasst die gesamte ÖV-Reise des Fahrgastes und die Art des Rollstuhls und organisiert nach der Anmeldung den Shuttle.
- Nach der Anmeldung schickt das Contact Center Handicap eine Anmeldebestätigung für die geplante öV-Fahrt. Spätestens 30 Minuten vor der geplanten Abfahrt des Shuttles erhält der Fahrgast eine Information mit Treffpunkt, Uhrzeit und Fahrstrecke.
Contact Center Handicap
Das Contact Center Handicap organisiert und plant in der ganzen Schweiz Hilfen, um Menschen mit Behinderung den Zugang zum öffentlichen Verkehr so einfach wie möglich zu machen.
- 0800 007 102 von 05:00 – 24:00 Uhr ab dem 01.01.24 (kostenlos in der Schweiz)
- +41 800 007 102 (wenn Sie aus dem Ausland anrufen)
Während der Reise
Der Fahrgast wird am kommunizierten Treffpunkt der jeweiligen Haltestelle von einem Shuttle abgeholt. Die rollstuhlgängigen Fahrzeuge sind mit einem ZVV-Schild gekennzeichnet, damit sie als Shuttle erkennbar sind.
Der Fahrgast wird zum nächsten öV-Anschluss oder zur Zielhaltestelle gemäss Bestätigung gebracht.
Nach der Reise
Wenn Sie Rückmeldungen oder Verbesserungsvorschläge zu Ihrer Reise haben, nimmt diese unser Kundendienst ZVV-Contact unter 0800 988 988 gerne entgegen.
Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie, dass für die Haltestellen in den Bezirken Affoltern und Horgen spezielle Betriebszeiten des Shuttle-Dienstes gelten:
- In der Nacht von Samstag auf Sonntag gibt es bei beiden Bezirken keine Einschränkungen beim Shuttle-Dienst.
- In den Nächten von Sonntag bis Donnerstag gibt es zwischen 22 Uhr und 6 Uhr keinen Shuttle-Dienst.
- In der Nacht von Freitag auf Samstag gibt es zwischen 24 Uhr und 6 Uhr keinen Shuttle-Dienst.