Stand Hindernisfreiheit

Im Zürcher Verkehrsverbund sollen sich der Zugang und die Fahrten für Menschen mit Behinderung so wenig wie möglich von denen anderer Fahrgäste unterscheiden.

Visuelle und akustische Fahrgastinformation in den Fahrzeugen, telefonischer Ticketverkauf über ZVV-Contact, Niederflurfahrzeuge und stufenfreie Haltestellen: Der ZVV und seine Transportunternehmen setzen sich seit vielen Jahren für einen hindernisfreien öffentlichen Verkehr ein. Bereits während der Beratung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) im eidgenössischen Parlament hat der ZVV zusammen mit Behindertenorganisationen, Transportunternehmen, Behörden und Fachleuten unter dem Namen «MobilPlus» (PDF, 60 KB) ein Konzept für einen hindernisfreien öffentlichen Verkehr erarbeitet, das in den vergangenen Jahren schrittweise umgesetzt werden konnte. Im Positionspapier «Behindertengerechter öffentlicher Verkehr im Kanton Zürich 2024» hat der ZVV den Umfang und die Priorisierung dieser Ausbaumassnahmen formuliert.

Die Anwendung des BehiG im ZVV

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) schreibt vor, dass Einrichtungen und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs ab dem 1. Januar 2024 für Menschen mit Behinderung selbstständig benutzbar sein müssen.

Hindernisfreie Fahrzeuge

Die Fahrzeuge der Verkehrsunternehmen im ZVV verfügen praktisch alle über stufenlose Einstiege, da die Beschaffung entsprechender Fahrzeuge im ZVV seit Mitte der 90er Jahre forciert wurde. Die wenigen verbleibenden Fahrzeuge ohne stufenfreie Einstiege im Tram- und S-Bahn-Netz werden so eingesetzt, dass immer auf Verbindungen mit stufenfreien Einstiegen ausgewichen werden kann.

Nachholbedarf bei hindernisfreien Haltestellen 

Für einen autonom nutzbaren öffentlichen Verkehr braucht es neben geeigneten Fahrzeugen auch bauliche Anpassungen an Bahnhöfen und Haltestellen. Der ZVV selbst ist zusammen mit der Stadt Zürich nur für Massnahmen auf dem Tram- und Stadtbahnnetz zuständig. Da schon früh ein hindernisfreies Netz angestrebt wurde, ist der Ein- und Ausstieg an den Tram- und Stadtbahnhaltestellen heute mit wenigen Ausnahmen stufenlos möglich. Für die Bahninfrastruktur sind die Bahninfrastrukturunternehmen und das Bundesamt für Verkehr zuständig. Auch auf dem Eisenbahnnetz des ZVV ist der stufenlose Ein- und Ausstieg mit wenigen Ausnahmen an fast allen Bahnhöfen möglich.

Für den Ausbau der Bushaltestellen sind die jeweiligen Strasseneigentümer zuständig: die Gemeinden und der Kanton. Auch hier hat sich einiges getan. Stark frequentierte Haltestellen wurden beim Umbau prioritär behandelt, so dass seit dem 1. Januar 2024 rund 90 Prozent der Fahrgäste an Haltestellen aussteigen, die von Menschen mit Behinderung spontan - teilweise mit Hilfe des Fahrpersonals - genutzt werden können. Dennoch besteht bei den Haltestellen noch Handlungsbedarf. Am 1. Januar 2024 waren zwei Drittel der insgesamt 2200 Haltestellen im Kanton Zürich für Menschen mit Behinderung selbständig oder mit Hilfe benutzbar. Es bleibt also noch einiges zu tun.

Ersatzmassnahme: Shuttle-Fahrdienst

Auch für noch nicht barrierefreie Verbindungen gibt es Angebote für mobilitätseingeschränkte Personen. An Haltestellen, die von Menschen mit Gehbehinderung nicht selbständig benutzt werden können, hilft das Personal beim Ein- und Aussteigen. Wo dies für Fahrgäste im Rollstuhl nicht möglich ist, organisiert der ZVV in Zusammenarbeit mit den Transportunternehmen einen  Shuttle-Fahrdienst. Der Regierungsrat hat den ZVV mit einem entsprechenden vierjährigen Pilotprojekt beauftragt. Finanziert wird der Shuttle-Service über einen Kredit des Regierungsrats bis längstens Ende 2027. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für eine verursachergerechte Finanzierung erarbeitet.

Fahrgastinformation und Ticketkauf

Seit Anfang der 2010er Jahre sind die Fahrzeuge des ZVV mit akustischen und visuellen Informationssystemen ausgestattet. Damit werden auch Menschen mit Seh- und Hörbehinderung erreicht. Zudem stehen den Fahrgästen seit 2014 im elektronischen Fahrplan des ZVV Informationen zur Hindernisfreiheit von Haltestellen und Fahrzeugen zur Verfügung. Verbesserungen werden laufend geprüft.

Bei der Entwicklung von Ticketsystemen werden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung stets berücksichtigt. So profitieren beispielsweise Menschen mit Sehbehinderung von einem telefonischen Ticketverkauf, so dass sie nicht auf eine App oder einen Ticketautomaten angewiesen sind. Auch bei der ZVV-App wird auf Barrierefreiheit geachtet.

Nutzen für alle

Nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch Fahrgäste mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck profitieren von niederflurigen Fahrzeugen und barrierefrei ausgebauten Haltestellen. Das Ein- und Aussteigen wird erleichtert und beschleunigt. Durch den Einsatz von akustischen und visuellen Fahrgastinformationssystemen erhalten alle Fahrgäste mehr Informationsmöglichkeiten im Fahrzeug oder an der Haltestelle. Durch diese Massnahmen kann die Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs grundlegend verbessert werden. Der ZVV arbeitet kontinuierlich an der weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit.

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Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr: 
Bundesamt für Verkehr