Tarif

Der ZVV-Verbundtarif regelt einheitlich die Preise und Bedingungen für Tickets und Abos im Zürcher Verkehrsverbund, unabhängig von Verkehrsmittel und Anbieter. Unter diesem Link finden Sie auch Informationen zu den Richtlinien des ZVV-Verbundtarifs, zu den nationale Tarifgrundlagen und zu Spezialfällen. 

  • Lokalnetz: Innerhalb einer politischen Gemeinde (ausgenommen Zürich und Winterthur) gilt der Lokaltarif mit der Tarifstufe 1.
  • Stadtnetz: In den Städten Zürich und Winterthur gilt die Tarifstufe 2 (1–2 Zonen).

Lokal- und Stadtnetze (PDF, 0.9 MB)

Den Überblick über alle Haltestellen im ZVV finden Sie hier:

Haltestellenverzeichnis (PDF, 1.2 MB)

Gültigkeit

Die Familienvergünstigungen der Schweizer Transportunternehmen, Junior-Karte und Kinder-Mitfahrkarte, sind für alle Verbundtickets gültig.

Junior-Karte

Mit der Junior-Karte fahren Kinder zwischen 6 und 16 Jahren in Begleitung eines Elternteils kostenlos. Voraussetzung ist, dass der begleitende Elternteil ein gültiges Ticket besitzt. Die Karte kostet pro Kind und Jahr CHF 30.00 und ist ab dem dritten Kind kostenlos.

Kinder-Mitfahrkarte

Die Kinder-Mitfahrkarte kostet ebenfalls CHF 30.00 und ermöglicht es Begleitpersonen ab 16 Jahren (z. B. Grosseltern, Gotte/Götti, Nachbarn und Nachbarinnen, Onkel, Tanten, Freunde, Nannys oder Tagesmüttern), ein Kind zwischen 6 und 16 Jahren kostenlos mitzunehmen.

Bis 5.99 Jahre

Kinder fahren bis zum Tag vor ihrem 6. Geburtstag ohne Fahrausweis kostenlos.

Von 6 bis 15.99 Jahre

Kinder ab 6 bis zum Tag vor ihrem 16. Geburtstags bezahlen den ermässigten Fahrpreis.

Bis 24.99 Jahre

Jugendliche bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag profitieren von folgenden Ermässigungen:

  • NetzPass «Kind»: Für Kinder bis 15.99 Jahre
  • NetzPass «Jugend»: Für Jugendliche von 16 bis 24.99 Jahre

Wichtig: Für übertragbare NetzPässe gilt diese Ermässigung nicht. In diesem Fall muss ein NetzPass für Erwachsene gelöst werden.

Monats- oder Jahresabonnemente «Jugend», die vor dem 25. Geburtstag gekauft werden und deren Geltungsdauer vor diesem Datum beginnt, sind bis zum Ablauf der Gültigkeit nutzbar.

Ausweis

Kinder und Jugendliche sollten für Alterskontrollen einen amtlichen Ausweis bei sich haben.
 

Wichtiger Hinweis

Lösen Sie Tickets und Abos für Ihre Kinder bequem im ZVV-Ticketshop oder in der ZVV-App und laden Sie diese direkt auf den SwissPass des Kindes.

So funktioniert's:

  1. Erfassen Sie das Kind beim Kauf als „Reisenden“.
  2. Wählen Sie die Option „Verknüpfung mit SwissPass“.

Das Ticket oder Abo ist danach direkt auf dem SwissPass hinterlegt, sodass Ihr Kind auch alleine reisen kann.

Zur Kurzanleitung

Ausweiskarte

In der Schweiz wohnhafte Personen mit Behinderung können mit der „Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung“ (Begleitkarte) kostenlos eine Begleitperson und/oder einen Führhund mitnehmen.

Voraussetzung: Entweder die reisende Person oder die Begleitperson muss ein gültiges Ticket besitzen.

Weitere Informationen zum Bezug der Begleitkarte finden Sie hier.


Beförderung von Rollstühlen

Hand- und Elektro-Rollstühle werden kostenlos transportiert, wenn die Benutzerin oder der Benutzer damit reist und die Sicherheit gewährleistet ist. Details zu Höchstmassen und -gewichten finden Sie unter Tarif 600 der Alliance SwissPass.

Reisetipps

Praktische Informationen und Tipps für barrierefreies Reisen im ZVV finden Sie hier.

Kleine Tiere

Kleine Hunde, Katzen und andere zahme Kleintiere bis zu einer Schulterhöhe von 30 cm werden in Taschen, Körben oder anderen geeigneten Transportbehältern kostenlos befördert.

Grosse Hunde

Für grössere Hunde, die nicht in Transportbehältern transportiert werden können, gilt der ermässigte Fahrpreis der 2. Klasse. Für häufige Reisen innerhalb der Schweiz empfehlen wir einen Hunde-Pass.

Handgepäck und Kinderwagen

Handgepäck und begleitete Kinderwagen werden kostenlos befördert. 

  • Niederflurfahrzeuge sowie ebenerdige Haltestellen und Zugänge erleichtern das Reisen mit Kinderwagen. Niederflurfahrzeuge bieten im Eingangsbereich Platz für Kinderwagen. 
  • Auch ältere Trams und Busse bieten genügend Stellfläche für Kinderwagen. Die entsprechende Tür ist mit einem Kinderwagensymbol gekennzeichnet. 
  • Drücken Sie die Kinderwagen- oder Rollstuhltaste, um mehr Zeit oder Unterstützung beim Ein- und Aussteigen zu erhalten.

Kinderwagen auf Schiffen

  • Limmat-Boote: Dort steht nur begrenzt Platz zur Verfügung – daher müssen Kinderwagen zusammengeklappt werden.
  • ZSG-Kursschiffe: Kinderwagen mit einer Breite über 80 cm können nicht befördert werden.

Ausführliche Informationen über das Niederflur-Angebot finden Sie im Online-Fahrplan oder in der ZVV-App.