Zeit-Tickets in Regionalbussen

Per Ende 2024 wird der Verkauf von Tickets beim Fahrpersonal im ZVV-Gebiet eingestellt. In den Regionalbussen des ZVV gilt weiterhin die Billettpflicht: Die Fahrgäste müssen vor Fahrtantritt über ein gültiges Ticket verfügen und dieses an einer bedienten Verkaufsstelle, telefonisch bei ZVV-Contact, am Billettautomaten oder über digitale Kanäle lösen.

Für ganz spontane und unvorhergesehene Fahrten in Regionalbussen gibt es als (temporäre) Übergangslösung eine Rückfallebene in Form eines Zeit-Tickets. Damit kann eine Fahrt bis zum nächsten Ticketautomaten gemacht werden, wo Tickets, Mehrfahrtenkarten oder Abos gekauft werden können.

Dieses Zeit-Ticket wird nur in den Regionalbussen des ZVV mit entsprechendem Aus­gabegerät durch das Fahrpersonal verkauft. Die Ausgabe erfolgt ausschliesslich bargeldlos.

Das Zeit-Ticket ist für 15 Minuten oder 60 Minuten Fahrzeit erhältlich. Es berechtigt während der Gültigkeitsdauer zur Fahrt in allen Bussen ausschliesslich innerhalb der ZVV-Zonen.

Preise Zeit-Ticket

Zeitliche GültigkeitRäumliche Gültigkeit

Erwachsene

2. Kl. CHF

Kinder 6-15.99 / Halbtax / Hund / Velo

2. Kl. CHF

15 Minuten

Ganzes Verbundgebiet ohne Zonen 110 und 120

(ausschliesslich in Bussen gültig)

6.004.00
60 Minuten

Ganzes Verbundgebiet inkl. Zonen 110 und 120

(ausschliesslich in Bussen gültig)

9.006.00

Hinweise

GültigkeitsdauerDas Zeit-Ticket ist ab Kaufzeitpunkt 15 bzw. 60 Minuten gültig. 
UmsteigenDas Umsteigen zwischen Bussen ist innerhalb der Gültigkeitsdauer zulässig.
AnschlussfahrtenZu Zeit-Tickets können keine Anschlussbillette gelöst werden. Beim Umstieg auf andere Verkehrsträger sind am Übergangspunkt Fahrausweise des Normalsortiments zu lösen. Das Zeit-Ticket kann dabei nicht angerechnet werden.
UmtauschDas Zeit-Ticket kann nicht umgetauscht, erstattet oder beim Kauf eines anderen Fahrausweises angerechnet werden.
StadtzonenFür Fahrten in die/aus den Zonen 110 (Stadt Zürich) und 120 (Stadt Winter­thur) oder innerhalb dieser Zonen ist immer eine Gültigkeit von 60 Minuten erforderlich.
BelegZeit-Tickets werden als Beleg ausgegeben: Darauf sind Datum, Ausgabe­zeitpunkt und Preis aufgedruckt.
RückerstattungZeit-Tickets können nicht erstattet werden, auch nicht in den Fällen «Abo vergessen» und «nachträglich erworbene Jahres- und Monatsabos» gemäss den Bestimmungen der Tarife 651.8 und 600.9.
VerspätungenVerbundfahrausweise gelten bis zur letzten fahrplanmässigen Haltestelle, die vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erreicht werden kann. Im Falle von Verspätungen während der Reise, kann mit dem Zeit-Ticket bis zur Haltestelle, die gemäss Fahrplan mit dem Bus erreicht werden kann, gefahren werden.
Verbundüberschreitende VerbindungenBei verbundüberschreitenden Buslinien gilt das Zeit-Ticket maximal bis zur letzten Haltestelle innerhalb des ZVV-Netzes.