Zeit-Tickets in Regionalbussen
Per Ende 2024 wird der Verkauf von Tickets beim Fahrpersonal im ZVV-Gebiet eingestellt. In den Regionalbussen des ZVV gilt weiterhin die Billettpflicht: Die Fahrgäste müssen vor Fahrtantritt über ein gültiges Ticket verfügen und dieses an einer bedienten Verkaufsstelle, telefonisch bei ZVV-Contact, am Billettautomaten oder über digitale Kanäle lösen.
Für ganz spontane und unvorhergesehene Fahrten in Regionalbussen gibt es als (temporäre) Übergangslösung eine Rückfallebene in Form eines Zeit-Tickets. Damit kann eine Fahrt bis zum nächsten Ticketautomaten gemacht werden, wo Tickets, Mehrfahrtenkarten oder Abos gekauft werden können.
Dieses Zeit-Ticket wird nur in den Regionalbussen des ZVV mit entsprechendem Ausgabegerät durch das Fahrpersonal verkauft. Die Ausgabe erfolgt ausschliesslich bargeldlos.
Das Zeit-Ticket ist für 15 Minuten oder 60 Minuten Fahrzeit erhältlich. Es berechtigt während der Gültigkeitsdauer zur Fahrt in allen Bussen ausschliesslich innerhalb der ZVV-Zonen.
Preise Zeit-Ticket
Zeitliche Gültigkeit | Räumliche Gültigkeit | Erwachsene 2. Kl. CHF | Kinder 6-15.99 / Halbtax / Hund / Velo 2. Kl. CHF |
15 Minuten | Ganzes Verbundgebiet ohne Zonen 110 und 120 (ausschliesslich in Bussen gültig) | 6.00 | 4.00 |
60 Minuten | Ganzes Verbundgebiet inkl. Zonen 110 und 120 (ausschliesslich in Bussen gültig) | 9.00 | 6.00 |
Hinweise
Gültigkeitsdauer | Das Zeit-Ticket ist ab Kaufzeitpunkt 15 bzw. 60 Minuten gültig. |
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Umsteigen | Das Umsteigen zwischen Bussen ist innerhalb der Gültigkeitsdauer zulässig. |
Anschlussfahrten | Zu Zeit-Tickets können keine Anschlussbillette gelöst werden. Beim Umstieg auf andere Verkehrsträger sind am Übergangspunkt Fahrausweise des Normalsortiments zu lösen. Das Zeit-Ticket kann dabei nicht angerechnet werden. |
Umtausch | Das Zeit-Ticket kann nicht umgetauscht, erstattet oder beim Kauf eines anderen Fahrausweises angerechnet werden. |
Stadtzonen | Für Fahrten in die/aus den Zonen 110 (Stadt Zürich) und 120 (Stadt Winterthur) oder innerhalb dieser Zonen ist immer eine Gültigkeit von 60 Minuten erforderlich. |
Beleg | Zeit-Tickets werden als Beleg ausgegeben: Darauf sind Datum, Ausgabezeitpunkt und Preis aufgedruckt. |
Rückerstattung | Zeit-Tickets können nicht erstattet werden, auch nicht in den Fällen «Abo vergessen» und «nachträglich erworbene Jahres- und Monatsabos» gemäss den Bestimmungen der Tarife 651.8 und 600.9. |
Verspätungen | Verbundfahrausweise gelten bis zur letzten fahrplanmässigen Haltestelle, die vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erreicht werden kann. Im Falle von Verspätungen während der Reise, kann mit dem Zeit-Ticket bis zur Haltestelle, die gemäss Fahrplan mit dem Bus erreicht werden kann, gefahren werden. |
Verbundüberschreitende Verbindungen | Bei verbundüberschreitenden Buslinien gilt das Zeit-Ticket maximal bis zur letzten Haltestelle innerhalb des ZVV-Netzes. |