Ausbau Bahninfrastruktur: Regierungsrat fordert Vorinvestitionen für Meilibachtunnel
Medienmitteilung vom 29. September 2022 – Der Regierungsrat unterstützt die Vorschläge des Bundes für die Anpassungen an den Ausbauprogrammen für die Bahninfrastruktur sowie die Perspektive BAHN 2050. Dank der geplanten Krediterhöhung können die Mehrkosten bei den Schlüsselprojekten MehrSpur Zürich–Winterthur und Bahnhof Stadelhofen finanziert werden. Kein Verständnis hat die Regierung jedoch für den Verzicht auf die Vorinvestitionen für den Meilibachtunnel.
Der Ausbauschritt 2035 des Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (STEP 2035) wurde 2019 von den eidgenössischen Räten beschlossen. Gemäss Angaben des Bundes ist nun aus verschiedenen Gründen eine Überprüfung des Angebotskonzepts sowie eine Aufstockung des Verpflichtungskredits notwendig.
Zusätzliche Mittel für Bahnhof Stadelhofen und MehrSpur Zürich–Winterthur
Der Regierungsrat begrüsst, dass für den Angebotsausbauschritt 2035 zusätzliche Mittel von insgesamt 980 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden sollen. Damit können auch die sich abzeichnenden höheren Kosten bei den Schlüsselprojekten im Kanton Zürich, MehrSpur Zürich–Winterthur und Bahnhof Stadelhofen, gedeckt werden.
Der Regierungsrat bedauert gleichzeitig, dass eine Überprüfung des Angebotskonzepts erforderlich wird. Er geht aber davon aus, dass die sorgfältig geplanten Konzepte für die Zürcher S-Bahn und den Fernverkehr im Kanton Zürich wie geplant umgesetzt werden können. Die Kapazitätssteigerungen sind vor dem Hintergrund der steigenden Nachfrage und der sich abzeichnenden Überlasten zwingend notwendig. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die laufenden Planungsarbeiten an den Zürcher Projekten unvermindert vorangetrieben werden.
Meilibachtunnel: Vorinvestition aus zukunftsgerichteter Gesamtsicht sinnvoll
Nicht nachvollziehbar für den Regierungsrat ist der Entscheid, auf die Vorinvestitionen beim geplanten Zimmerberg Basistunnel 2 (ZBT2) für einen Anschluss an einen künftigen Meilibachtunnel zu verzichten. Dieser Tunnel zwischen Thalwil und Wädenswil dürfte in absehbarer Zeit für die weitere Entwicklung des Bahnangebots auf der Achse Zürich – Chur und damit auch am linken Zürichseeufer notwendig werden. «Der Entscheid zum Verzicht des Anschlussbauwerks dürfte bei einer späteren Umsetzung zu erheblichen Mehrkosten und grossen Betriebseinschränkungen im Zimmerberg Basistunnel 2 führen. Das sollten wir mit einer zukunftsgerichteten Gesamtsicht unbedingt verhindern», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh. Deshalb fordert der Regierungsrat die Umsetzung des Anschlussbauwerks Meilibachtunnel als Vorinvestition gleichzeitig mit dem ZBT2. Die weitere Planung und Realisierung des ZBT2 sollen dadurch aber nicht verzögert werden.
Perspektive BAHN 2050: Verlagerung auf die Schiene entspricht kantonalen Planungen
Die langfristigen Überlegungen des Bundes decken sich weitgehend mit den Strategien und Planungen des Kantons Zürich. Bei der angestrebten weiteren Verlagerung auf die Schiene muss aber darauf geachtet werden, dass die notwendigen Kapazitäten auch wirklich rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Der Regierungsratsbeschluss Nr. 1248/2022 ist unter zh.ch/rrb verfügbar