Gebühr

Hier finden Sie Informationen zur Gebührenregelung im ZVV.

Die Gebührenerhebung ist einheitlich geregelt. Die Höhe der Gebühren wird anhand der Anzahl Vorfälle festgelegt. Dabei werden die Vorfälle der letzten zwei Jahre berücksichtigt. Es wird zwischen Reisen mit teilgültigem und ohne gültiges Ticket unterschieden.

Gebühr für Reisen ohne gültiges Ticket

Zuschlag beim 1. Vorfall
CHF 100.–
Zuschlag beim 2. VorfallCHF 140.–
Zuschlag beim 3. Vorfall (inkl. CHF 50.00 für Strafantrag)
CHF 220.–

Im Betrag ist jeweils eine Fahrpreispauschale von CHF 10.00 enthalten.

Gebühr für Reisen mit teilgültigem Ticket

Zuschlag beim 1. Vorfall CHF 75.–
Zuschlag beim 2. VorfallCHF 115.–
Zuschlag beim 3. Vorfall (inkl. CHF 50.00 für Strafantrag)
CHF 195.–

Im Betrag ist jeweils eine Fahrpreispauschale von CHF 5.00 enthalten.

Zusätzliche Gebühren

Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien oder FluchtCHF 100.–
Nachforschung nach richtigen Personalien usw. je ¼ StundeCHF 25.–
Mahnung bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist von 30 TagenCHF 40.–
Einleitung eines Strafantrages bei Nichtbezahlung der MahnungCHF 50.–
Einleitung einer BetreibungCHF 50.–
Fälschungen und jegliche Manipulation an TicketsCHF 200.–