Gebühr
Hier finden Sie Informationen zur Gebührenregelung im ZVV.
Die Gebührenerhebung ist einheitlich geregelt. Die Höhe der Gebühren wird anhand der Anzahl Vorfälle festgelegt. Dabei werden die Vorfälle der letzten zwei Jahre berücksichtigt. Es wird zwischen Reisen mit teilgültigem und ohne gültiges Ticket unterschieden.
Gebühr für Reisen ohne gültiges Ticket
Zuschlag beim 1. Vorfall | CHF 100.– |
Zuschlag beim 2. Vorfall | CHF 140.– |
Zuschlag beim 3. Vorfall (inkl. CHF 50.00 für Strafantrag) | CHF 220.– |
Im Betrag ist jeweils eine Fahrpreispauschale von CHF 10.00 enthalten.
Gebühr für Reisen mit teilgültigem Ticket
Zuschlag beim 1. Vorfall | CHF 75.– |
Zuschlag beim 2. Vorfall | CHF 115.– |
Zuschlag beim 3. Vorfall (inkl. CHF 50.00 für Strafantrag) | CHF 195.– |
Im Betrag ist jeweils eine Fahrpreispauschale von CHF 5.00 enthalten.
Zusätzliche Gebühren
Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien oder Flucht | CHF 100.– |
Nachforschung nach richtigen Personalien usw. je ¼ Stunde | CHF 25.– |
Mahnung bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist von 30 Tagen | CHF 40.– |
Einleitung eines Strafantrages bei Nichtbezahlung der Mahnung | CHF 50.– |
Einleitung einer Betreibung | CHF 50.– |
Fälschungen und jegliche Manipulation an Tickets | CHF 200.– |
Weiterführende Informationen
Die ZVV-Richtlinien zu den Ticketkontrollen sowie die tariflichen Bestimmungen zu den Gebühren finden Sie hier: