Allgemeine Geschäftsbedingungen der Funktion Check-in-Check-out (CICO)

Nachfolgend finden Sie die AGB der Funktion Check-in / Check-out (CICO) in der App des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV).

Eine PDF-Version können Sie hier (PDF, 223 KB) einsehen und herunterladen.

I. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten speziell für die Nutzung der CICO-Funktion und den Erwerb von elektronischen Fahrausweisen durch die Fairtiq AG im Auftrag des ZVV.

II. Funktionsweise

Die CICO-Funktion ermöglicht den Erwerb elektronischer Fahrausweise durch einen Check-in-Vorgang des Kunden vor dem Einsteigen in das Verkehrsmittel und einen Check-out-Vorgang nach dem Verlassen des Verkehrsmittels.

Die CICO-Funktion kann für eigene Fahrten und bis zu acht Mitfahrer genutzt werden. Für Hunde oder Fahrräder können derzeit keine Tickets gekauft werden. Auch die Übertragung von Tickets auf ein anderes Smartphone ist nicht möglich.

Die Fahrtberechtigung bei der Nutzung der CICO-Funktion ist immer ab dem Zeitpunkt des Check-in gültig. Die Gültigkeit der Fahrtberechtigung endet mit dem Check-out.

Der Fahrpreis wird aufgrund der Check-in- und Check-out-Daten, der erhobenen Reisedaten (Geolokalisierung) und der jeweils gültigen Tarifbestimmungen der Verbünde bzw. des nationalen Direkten Verkehrs Schweiz sowie unter Berücksichtigung der vom Kunden gewählten Klasse und der auf dem persönlichen SwissPass referenzierten Abonnemente (exkl. ZVV-Lokalabonnemente) berechnet.

Pro Kalendertag können beliebig viele Fahrten mit der CICO-Funktion durchgeführt werden.

Bei der Berechnung des Fahrpreises für alle Fahrten eines Kalendertages werden die insgesamt günstigsten Ticketkombinationen zugrunde gelegt, soweit dies nach den für die Fahrt geltenden Tarifbestimmungen möglich ist. Dies gilt nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde alle diese Fahrten mit denselben Verbindungsdaten durchführt.

Der berechnete Fahrpreis für alle an einem Kalendertag durchgeführten Fahrten wird jeweils nach Betriebsschluss endgültig abgerechnet und dem Kunden direkt auf das in der App hinterlegte Zahlungsmittel belastet.

Für Preisinformationen vor oder während der Fahrt stehen die klassischen Auskunftsmedien (direkt in der ZVV-App, auf der ZVV-Website, an den Ticketautomaten oder auch auf den Kanälen anderer Transportunternehmen) zur Verfügung. Wird die Fahrt nicht gemäss der Abfrage durchgeführt, kann es zu Preisabweichungen gegenüber dem angezeigten Fahrpreis kommen.

III. Geltungsbereich und Vertragsparteien

Mit der CICO-Funktion können schweizweit Verbundtickets und Tickets für verbundübergreifende Fahrten sowie für den nationalen Direkten Verkehr Schweiz verkauft werden. Berücksichtigt werden jeweils die von den jeweiligen Tarifeigner für die CICO-Funktion freigegebenen Sortimente.

Die Transportverträge für alle Fahrten, die mit der CICO-Funktion durchgeführt werdne, kommen jeweils zwischen dem Kunden und den Transportunternehmen zustande, die die konkrete Beförderungsleistung erbringen.

IV. Tarifarische Grundlagen

A) Allgemeine Bestimmungen

Für den Erwerb von elektronischen Fahrausweisen über die CICO-Funktion sowie für die Beförderung der Nutzer gelten die Tarifbestimmungen der im Geltungsbereich gemäß Ziffer III. tätigen Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen in der jeweils gültigen Fassung einschließlich der dort genannten Tarif- und sonstigen Bestimmungen, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

Im Übrigen gilt der „Allgemeine Personentarif T600“ der Schweizerischen Transportunternehmungen.

Die Tarifinformationen und -bestimmungen der beteiligten Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen im Geltungsbereich können direkt bei diesen eingesehen werden (z.B. online oder während der Öffnungszeiten in den bedienten Verkaufsstellen).

Generell gelten spezifisch für die CICO-Funktion folgende Einschränkungen für Reisen in der 1. Klasse:

• Derzeit ist es nicht möglich, mit der CICO-Funktion einen Klassenwechsel zu buchen. Falls ein Abo der 2. Klasse hinterlegt ist oder in einer Zone bereits in der 2. Klasse gereist wurde und sich (direkt im Anschluss) ein Nutzer neu in der 1. Klasse eincheckt, so wird ihm für die (abonnierten) Zonen der volle Preis für ein Ticket in der 1. Klasse verrechnet.

• Bei der Abrechnung wird jedoch automatisch berücksichtigt, wenn in einem Verkehrsmittel (Tram / Bus) keine 1. Klasse verfügbar ist. In diesem Fall wird ein Ticket der 2. Klasse berechnet, auch wenn beim Check-in die 1. Klasse gewählt wurde. 

B) Besondere Bestimmungen im ZVV

Im Gebiet des Zürcher Verkehrsverbundes gelten in Abweichung vom offiziellen ZVV-Tarif folgende Sonderbestimmungen speziell für die CICO-Funktion:

• Für Reisen, die über die Gültigkeitsdauer eines Einzeltickets hinausgehen, wird je nach definiertem Abrechnungszeitraum eine Tageskarte bzw. ein Anschlussticket mit der Gültigkeit eines Kalendertages verrechnet. Diese Tickets sind aufgrund der eingeschränkten zeitlichen Gültigkeit 10% günstiger als die bestehende 24-Stunden-Tageskarte bzw. das 24-Stunden-Anschlussticket gemäss ZVV-Tarif (T651.8).

• Bei der Verrechnung eines ZVV-09.00 Uhr-Passes ist für die Bestimmung des Reisebeginns immer der Soll-Fahrplan massgebend. Reisen, die mit einem Verkehrsmittel mit fahrplanmässiger Abfahrt vor 09.00 Uhr beginnen, können aus technischen Gründen nicht für den 09.00 Uhr-Pass angerechnet werden, auch wenn die effektive (d.h. verspätete) Abfahrt nach 09.00 Uhr erfolgt.

• Ist die Fahrt mit einem bis zwei Stunden gültigen Verbundfahrausweis innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht auf direktem und durchgehendem Weg gemäss Fahrplan möglich, kann die Fahrt bis zum Zielort mit einem konventionellen Fahrausweis fortgesetzt werden (d.h. kein Zuschlag bei Kontrolle; Ziff. 3.97 ZVV-Tarif 651.8). Die CICO-Funktion hingegen verrechnet in diesen Fällen automatisch eine Tageskarte, da das System nicht erkennt, dass eine Verbindung fahrplanmässig nicht innerhalb von zwei Stunden möglich ist. Der Benutzer kann in einem solchen Fall beim Kundendienst (Ziff. XI) eine nachträgliche Überprüfung und gegebenenfalls Rückerstattung beantragen.

Ebenfalls nicht berücksichtigt werden im Rahmen der CICO-Funktion die Haustarife der Polybahn, der Zürichseefähre Meilen-Horgen und der Schifffahrtsgenossenschaft Greifensee. In diesen Fällen wird der normale ZVV-Zonentarif verrechnet, der dort auch anerkannt wird.

V. Nutzungsbedingungen

A) Voraussetzungen für den Kauf

Um eine elektronische Fahrtberechtigung zu erwerben oder die CICO-Funktion zu nutzen, muss der Kunde folgende Bedingungen erfüllen:

1. Er muss im Besitz eines gültigen Zahlungsmittels sein.

2. Er muss die Applikation heruntergeladen und auf seinem Mobiltelefon installiert haben.

3. Er  muss über ein funktionsfähiges Mobiltelefon mit dem Betriebssystem Android (Google) ohne «Rooting» oder iOS (Apple) ohne «Jailbreak» sowie über eine aktivierte und funktionsfähige SIM-Karte verfügen, die den mobilen Datenempfang beim Zugang zu einem Mobilfunknetz gewährleistet.

4.  Er muss ausserdem die Ortungsdienste (hohe Genauigkeit) seines Mobiltelefons ab dem Check-in und mindestens bis zum Check-out aktiviert haben. Bei iPhones und Android-Geräten unter Android 10 ist es aus technischen Gründen erforderlich, die Berechtigung für Ortungsdienste auf «immer» zu setzen. Bei Android-Geräten mit Android 10 oder neuer genügt die Berechtigung «bei Verwendung der App».

5. Er muss den Zugriff der Applikation auf die im Mobiltelefon eingebauten Bewegungssensoren aktiviert haben und der Applikation das Senden von Mitteilungen durch die Applikation erlauben (Push-Benachrichtigungen).

6. Er muss für eine funktionsfähige Datenverbindung während der Check-in- und Check-out-Vorgänge sowie während der gesamten Fahrt sicherstellen und eine ausreichende Akkuleistung für die gesamte Fahrt gewährleisten. Check-in und Check-out sind ohne Datenverbindung nicht möglich. Ist der Check-in wegen fehlender Datenverbindung oder aus anderen technischen Gründen nicht möglich, muss der Kunde eine Fahrkarte über einen alternativen Verkaufskanal erwerben.

Der ZVV und Fairtiq behalten sich das Recht vor, einzelne Mobiltelefonmodelle von der Nutzung auszuschließen, wenn aufgrund der technischen Voraussetzungen des Mobiltelefons die Funktionalität der Fahrtenerfassung nicht ausreichend gewährleistet ist.

Der ZVV sowie Fairtiq übernehmen keine Haftung für die durch die Nutzung der Applikation eventuell entstehenden Mobilfunkverbindungskosten.

B) Check-in und Check-out

Im Gegensatz zu herkömmlichen Tickets funktioniert die CICO-Funktion nach dem Check-in/Check-out-Prinzip. Mit dem Aktivieren des entsprechenden Schalters in der Applikation (Check-in-Vorgang) wird die Standorterfassung aktiviert und das Ticket wird gültig. Die Applikation zeichnet dann die Fahrt auf. Nach dem Deaktivieren des Schalters in der Applikation (Check-Out-Vorgang) berechnet die Applikation die zurückgelegte Strecke und den entsprechenden Fahrpreis und veranlasst die Belastung des hinterlegten Zahlungsmittels mit dem entsprechenden Betrag. Zur Positionsbestimmung nutzt die Applikation die in Mobiltelefonen integrierten Sensoren und die darauf installierte Software. Damit diese ordnungsgemäss funktioniert, ist der Kunde verpflichtet, bei der Nutzung der Applikation auf seinem Mobiltelefon die Ortungsfunktion in der höchstmöglichen Genauigkeitsstufe (Ortungsdienste (GPS) und WLAN aktiviert) zu aktivieren bzw. zuzulassen, wenn das Mobiltelefon beim Start der Applikation nach der entsprechenden Berechtigung fragt. Diese Funktion muss bis zum Ende des Check-out-Vorgangs aktiviert bleiben.

Die Gültigkeitsdauer der Fahrkarte beginnt mit dem Abschluss des Check-in-Vorgangs und endet mit dem Abschluss des Check-out-Vorgangs. Das Ende der Reise ist durch den Check-out-Vorgang zu bestätigen. Sofern es während der Fahrt (nach dem Check-in) aus technischen Gründen zu einem Abbruch der Mobilfunkverbindung kommt oder die Applikation nicht mehr funktionsfähig ist (z.B. Akku leer, Systemabsturz, Gebiet ohne Mobilfunkverbindung, Deaktivierung der Ortungsdienste), erfolgt nach 15 Minuten ein automatischer Check-out und die Fahrtberechtigung verliert ihre Gültigkeit. Sofern innerhalb der 15 Minuten die Mobilfunkverbindung wieder hergestellt werden kann bzw. die CICO-Funktion wieder funktionsfähig ist (z.B. durch Neustart des Systems), bleibt die Fahrtberechtigung solange gültig, bis der Kunde den Check-Out-Vorgang durchgeführt hat.

Die Erfassung der Aktivitäts- und Standortdaten endet einige Minuten nach Abschluss des Check-out-Vorgangs. Die zeitverzögerte Beendigung der Aktivitäts- und Standortdatenerfassung dient der kontinuierlichen Verbesserung der Checkout-Warnung und damit der Optimierung der von Fairtiq für den Kunden erbrachten Leistungen. Die nach Abschluss des Checkouts erhobenen Ortungsdaten werden von Fairtiq nur in anonymisierter Form ausgewertet. Die bei der Anmeldung aktivierten Ortungsdienste des Mobiltelefons müssen zwischen Check-in und Check-out durchgehend aktiviert bleiben.

Der Kunde muss unmittelbar vor dem Einsteigen in das Verkehrsmittel an der Haltestelle/am Bahnhof den Check-in-Vorgang über die Applikation auf seinem Mobiltelefon durchführen. Der Check-in-Vorgang muss vom Kunden vor dem Einsteigen in das Verkehrsmittel abgeschlossen werden. Er muss sich vergewissern, dass die gewählte Klasse mit der in der Applikation konfigurierten Einstellung übereinstimmt. Check-in-Vorgänge zum Erwerb einer elektronischen Fahrtberechtigung, die nach dem Einstieg des Kunden in das Verkehrsmittel durchgeführt werden, sind ungültig. Die entsprechende elektronische Fahrtberechtigung ist in diesem Fall bei einer Kontrolle ebenfalls ungültig und der Kunde gilt als Reisender ohne gültigen Fahrausweis.

Beim Check-in muss bei schwacher Netzleistung (z.B. EDGE, E, GPRS) eine zusätzliche Zeit für den Kaufvorgang einkalkuliert werden.

Ein erfolgreich durchgeführter Check-in-Vorgang und damit die Gültigkeit der Fahrtberechtigung wird von der Applikation auf dem Display des Mobiltelefons entsprechend bestätigt.

Ist der Check-in aus technischen Gründen nicht möglich, erscheint auf dem Display des Mobiltelefons eine entsprechende Meldung angezeigt. In diesem Fall muss der Kunde einen gültigen Fahrausweis über einen anderen Vertriebsweg erwerben, ansonsten gilt er als Reisender ohne gültigen Fahrausweis.

Unmittelbar nach Beendigung der Fahrt und nach Verlassen des Verkehrsmittels hat der Kunde an der Haltestelle/dem Bahnhof den Check-out-Vorgang durchzuführen. Die Gültigkeit der Fahrtberechtigung endet mit dem Abschluss des Aussteigevorgangs. Muss der Kunde für die Weiterfahrt umsteigen, ist beim Umsteigen kein Check-in erforderlich, sofern beide Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs des Generalabonnements (GA-Perimeter) erfolgen. Der Check-in ist erst nach Abschluss der gesamten Reise innerhalb des GA-Perimeters erforderlich. Der Kunde ist für die rechtzeitige Durchführung des Checkouts selbst verantwortlich. Fairtiq bzw. der ZVV übernehmen keine Haftung für Kosten, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er den Check-Out nicht rechtzeitig vornimmt.

Stellt die Applikation über die im Mobiltelefon integrierte Sensorik fest, dass der Kunde vermutlich nicht mehr unterwegs ist und hat der Kunde den Check-out-Vorgang noch nicht durchgeführt, meldet die Anwendung dies über eine Warnung auf dem Mobiltelefon und weist den Kunden darauf hin, dass er möglicherweise den Check-out-Vorgang vergessen hat. Voraussetzung für die Anzeige der Warnung ist, dass der Kunde Benachrichtigungen auf seinem Mobiltelefon zugelassen hat. Der Auscheckvorgang bleibt in der Verantwortung des Kunden. Wenn die Check-out-Warnung zu einem falschen Zeitpunkt oder gar nicht erscheint, hat dies keinen Einfluss auf die Verantwortung des Kunden, den Check-out-Vorgang rechtzeitig durchzuführen.

Konnte aus technischen Gründen nach Fahrtende kein Checkout durchgeführt werden, so hat sich der Kunde unverzüglich unter Angabe der Reiseroute, des Ortes und der Zeit des Fahrtendes sowie der Nummer der Reise an den Kundendienst des ZVV (ZVV-Contact) zu wenden. Dies gilt auch für allfällige Reklamationen.

C) Kontrolle

Alle elektronischen Fahrberechtigungen werden zentral von Fairtiq elektronisch erfasst. Der Kunde erhält eine elektronische Kopie des Fahrausweises auf sein Mobiltelefon. Der Kunde ist nicht berechtigt, die elektronische Kopie des Fahrausweises vor Ende der Fahrt zu löschen. Er darf sie auch nicht übertragen oder auf ein anderes Mobiltelefon übertragen.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Kontrollpersonal das Mobiltelefon und den elektronischen Fahrausweis vorzuzeigen und auf Verlangen des Kontrollpersonals alle Bedienelemente (via Ticket-Button) und alle Anzeigeebenen (z.B. Detailanzeige) anzuzeigen. Das Kontrollpersonal ist berechtigt, den Fahrausweis mehrmals pro Fahrt zu kontrollieren.

Auf Verlangen des Kontrollpersonals ist ihm das Mobiltelefon zu Kontrollzwecken auszuhändigen. Das Kontrollpersonal ist berechtigt, das Mobiltelefon zur Durchführung der regelmäßigen Kontrolle zu verwenden. Der Kunde hat den Anweisungen des Kontrollpersonals Folge zu leisten.

Um die Kontrolle zu erleichtern, wird empfohlen, Standardwerte für Schriftart, Schrifttyp und Schriftgröße einzustellen. Bei abweichenden Einstellungen trägt der Kunde das Risiko, falls das elektronische Ticket ganz oder teilweise unleserlich wird.

Kann der Kunde die elektronische Fahrtberechtigung nicht in allen Anzeigestufen und mit allen Kontrollelementen vorweisen oder kann eine elektronische Fahrtberechtigung wegen fehlender Aktualisierung, wegen eines Funktionsfehlers des Mobiltelefons oder wegen einer unleserlichen Anzeige oder Einstellung der Schriftart nicht kontrolliert werden, wird der Kunde wie ein Reisender ohne gültigen Fahrausweis behandelt. Elektronische Fahrausweise können nicht nachträglich vorgelegt werden.

D) Reisen ohne gültigen Fahrausweis

Kann oder will der Kunde keinen gültigen oder keinen kontrollierbaren elektronischen Fahrausweis vorweisen, gilt er als Reisender ohne gültigen Fahrausweis. Er hat ein Beförderungsentgelt gemäss den geltenden Tarifbestimmungen zu entrichten.

E) Missbrauch oder Fälschung

Bei Missbrauch oder Fälschung gelten die Bestimmungen des jeweils anwendbaren Tarifs. Zudem behält sich der ZVV das Recht vor, Kundinnen und Kunden bei Missbrauchsverdacht von der Nutzung der CICO-Funktion auszuschliessen, wenn sie ihr missbräuchliches Verhalten trotz entsprechender Aufforderung und Verwarnung nicht einstellen. Der Ausschluss erfolgt systemweit, d.h. für alle Domains, welche die Fairtiq-Applikation nutzen.

Bei Unklarheiten oder Einwänden im Zusammenhang mit einer Sperrung oder einer erhaltenen Verwarnung wegen missbräuchlichen Verhaltens können Sie sich direkt an die Betrugsabteilung von Fairtiq (fraud@fairtiq.com) oder an den Kundendienst ZVV-Contact (contact@zvv.ch) wenden.

F) Abrechnung

Das relevante Zeitfenster für die Abrechnung der über die CICO-Funktion durchgeführten Fahrten ist jeweils der Kalendertag bis Betriebsschluss. Die Abrechnung erfolgt jeweils um 05:00 Uhr des Folgetages.

Der ZVV und Fairtiq müssen in der Lage sein, noch nicht bezahlte Fahrten aus der Vergangenheit mit dem vom Kunden angegebenen Zahlungsmittel zu belasten. Ist es dem ZVV und Fairtiq nicht möglich, vergangene Fahrten zu belasten, wird die Nutzung der CICO-Funktion für den Kunden gesperrt. Die Sperrung kann nur durch eine erfolgreiche Belastung der vergangenen Fahrten mit einem gültigen Zahlungsmittel aufgehoben werden.

G) Änderung, Umtausch und Erstattungen

Über die Applikation erworbene elektronische Fahrausweise können weder geändert noch umgetauscht werden.

Stellt der Kunde nach der Fahrt fest, dass ihm über die Applikation eine falsche Strecke oder ein falscher Tarif verrechnet wurde, so hat er dies innerhalb von 12 Monaten ab Reisedatum dem Kundendienst des ZVV zu melden. Stellt dieser fest, dass dem Kunden unverschuldet und zu Unrecht ein falscher Tarif in Rechnung gestellt wurde, wird ihm die Differenz zum korrekten Tarif nach Rechnungsstellung zurückerstattet. Der ZVV ist nicht verpflichtet, den Fahrpreis ganz oder teilweise zurückzuerstatten, wenn der Kunde den Check-out nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt.

VI. Haftung

Die Nutzung der CICO-Funktion erfolgt ausschliesslich auf eigenes Risiko des Kunden. Insbesondere hat der Kunde selbst dafür Sorge zu tragen, dass sein Mobiltelefon vor unbefugtem Zugriff geschützt ist.

Jegliche Haftung von Fairtiq bzw. des ZVV für den Inhalt, die Funktionalität und die Nutzung der Applikation, einschliesslich der Haftung für Schadprogramme (Malware), ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen.

Ist die Nutzung der Applikation bzw. der Bezug eines elektronischen Fahrausweises aus technischen Gründen nicht möglich, lehnen Fairtiq bzw. der ZVV jede Haftung für allfällige daraus entstehende Schäden ab. Die fehlende Funktionsfähigkeit der Applikation berechtigt den Kunden in keiner Weise, eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis anzutreten.

VII. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung des Zürcher Verkehrsverbundes, einsehbar unter www.zvv.ch/datenschutz.

Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen zur Datenbearbeitung im Zusammenhang mit der Funktion ZVV aufgeführt.

A) Bearbeitete Daten

Allgemeine Angaben zum Kunden (Kundendaten):

• Name, Vorname und Geburtsdatum

• Mobilnummer und E-Mail-Adresse

• Geräteinformationen (Marke / Modell, Betriebssystem, Netzbetreiber, Batteriestand und WiFi-Signale)

• Angaben zu vorhandenen Abos

• User-ID und IP-Adresse

Reisedaten:

• Standortdaten und Bewegungsdaten, deren Erfassung kurz vor dem Check-in (sobald die App im Vordergrund ist) beginnt und einige Minuten nach Abschluss des Check-out endet

• Routen- und Preisinformationen, die aufgrund der erhobenen Standort- und Bewegungsdaten sowie der Fahrmöglichkeiten (Soll-Fahrplan) ermittelt werden

Kaufdaten:

• Strecke / Zone, Datum / Zeit

• Produkt und Preis inkl. Klassenangabe (1. oder 2. Klasse)

B) Verarbeitungszwecke und -modalitäten

Die vom Nutzer an Fairtiq übermittelten Personen- und Reisedaten werden von Fairtiq ausschliesslich für die Ausgabe von elektronischen Fahrtberechtigungen, insbesondere für den Kauf und die Abwicklung, die Ermittlung und Abrechnung der massgeblichen Fahrten, die Kundenbetreuung sowie zur Missbrauchsbekämpfung bzw. zur Ermittlung unrechtmässig erlangter Fahrtberechtigungen verarbeitet.

Die anonymisierten Reisedaten werden zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots und -Tarifs, zur Optimierung und Weiterentwicklung der Anwendung und der damit verbundenen Dienste sowie für statistische Auswertungen verwendet.

C) Datenspeicherung

Kundendaten werden bei Fairtiq grundsätzlich 12 Monate gespeichert und danach gelöscht. Reise- und Kaufdaten werden zum Zwecke der Kundenbetreuung für 12 Monate nach Abschluss der Reise gespeichert. Danach werden diese Daten anonymisiert, so dass keine Rückschlüsse auf den Kunden mehr möglich sind.

In Missbrauchsfällen (vgl. Ziff. V Bst. E) werden sämtliche Daten der gesperrten Kundinnen und Kunden während 24 Monaten seit der letzten Fahrt aufbewahrt. Danach werden sie gelöscht oder anonymisiert.

D) Datenauskunft

Der Kunde kann Einsicht in seine detaillierten Reisedaten verlangen. Dazu ist beim Kundendienst des ZVV per E-Mail an contact@zvv.ch oder per Post an ZVV-Contact, Postfach, 8040 Zürich, ein entsprechendes Gesuch zusammen mit einer Kopie eines amtlichen Ausweises einzureichen.

E) Datenlöschung

Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Löschung seiner Reise- und weiteren Personendaten zu verlangen, sofern er nicht wegen missbräuchlichen Verhaltens von der Nutzung der Funktionalität ausgeschlossen wurde und der ZVV die Daten nicht zur Wahrung seiner Rechte benötigt.

Mit dem entsprechenden Löschungsantrag verzichtet der Kunde ausdrücklich auf sein Recht, Kundendienstleistungen in Anspruch zu nehmen und seine Fahrten zu reklamieren.

VIII. Lizenz

Alle Rechte an der Applikation stehen im Verhältnis zum Kunden dem ZVV und Fairtiq zu.

Mit der Registrierung des Kunden in der ZVV-Applikation räumt Fairtiq dem Kunden eine Lizenz zur Nutzung der ZVV-Applikation für die bestimmungsgemässe Nutzung der angebotenen Funktionen ein. Es ist nicht gestattet, Kopien anzufertigen oder Unterlizenzen zu vergeben oder sonstige Rechte an der Applikation in irgendeiner Weise an Dritte zu übertragen. Weder der Inhalt der Funktion noch das ihr zugrunde liegende Material, das Teil oder Bestandteil des Inhalts ist, darf verändert, verfälscht, angepasst, zerlegt oder korrigiert werden.

IX. Kündigung

Der ZVV und Fairtiq sind jederzeit berechtigt, den Lizenzvertrag mit dem Kunden zu kündigen und den Dienst vom Markt zu nehmen. Insbesondere behalten sich der ZVV und Fairtiq das Recht vor, einzelne Kunden in begründeten Fällen von der Nutzung auszuschliessen.

Ein Ausschluss von der Nutzung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen und wird dem Kunden elektronisch mitgeteilt. Eine Informationspflicht des ZVV gegenüber dem Kunden besteht nicht.

X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts anwendbar.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem ZVV und dem Kunden ist Zürich ZH.

XI. Fragen und Support

Bei Fragen zur CICO-Funktion wenden Sie sich bitte an den Kundendienst des ZVV (ZVV-Contact: 0800 988 988 / contact@zvv.ch).

XII. Download der AGB

Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann unter www.zvv.ch/check-in eingesehen werden. Die AGB können von dort heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden.

Gültig ab August 2024