ZVV-Abfahrtsanzeige: Nutzungsbedingungen

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine individuelle ZVV-Abfahrtsanzeige interessieren. Damit wir Ihnen, Ihren Gästen und Ihren Mitarbeitenden einen qualitativ hochstehenden Service anbieten können, gelten die folgenden Nutzungsbedingungen.

1 Anwendungsbereich

Das Vertragsverhältnis zwischen den Nutzenden und dem ZVV wird durch diese Nutzungsbedingungen geregelt. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) ist hierbei integrierender Bestandteil.

2 Funktion und Leistungen

2.1 Hardware und Betrieb

Der ZVV stellt den Nutzenden eine kostenlose Echtzeitdaten-Anzeige mit den aktuellen Abfahrtszeiten der umliegenden Haltestellen zur Verfügung. Diese kann auf einem geeigneten Ausgabegerät angezeigt werden.

2.2 Service-Level

Der ZVV sorgt für eine stabile und zuverlässige Bereitstellung der Abfahrtsanzeigen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit des Services.

2.3 Support

Der ZVV stellt einen einfachen Support per Mail bereit. Ausserdem werden Nutzende über anstehende Updates, geplante Down-Times und Upgrades informiert. Dieser Support kann jedoch aus technischen Gründen nur Nutzenden geboten werden, die die URLs für ihre individuellen ZVV-Abfahrtsanzeigen über das Online-Formular auf der ZVV-Seite erstellt haben (d.h. weder die URL manipuliert noch anderweitig bezogen haben).

Die Nutzenden sind selbst für allfällige Aktualisierungen ihrer Kontaktdaten verantwortlich. Anpassungen der Kontaktdaten können über die Support-Adresse gemeldet werden.

Der ZVV bietet keinen IT-Support an.

3 Nutzung

3.1 Ausgabegeräte

Die Nutzenden sind für die Beschaffung, Installation und den Betrieb der Ausgabegeräte einschliesslich Internetverbindung verantwortlich. Es gelten folgende Mindestanforde­rungen:

  • Internet-Browser: Eine aktuelle (nicht älter als 2 Jahre) Browser-Version (bspw. Firefox, Chrome, Edge oder Safari)
  • Internetverbindung: Festnetzverbindung mit mind. 10Mbit/s resp. eine gute 4G-Mobil-Verbindung

3.2 Monitor-Standort

Das Umfeld, in dem eine individuelle ZVV-Abfahrtsanzeige präsentiert wird, darf nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Auflagen oder gerichtliche Verbote verstossen.

3.3 Keine kommerzielle Nutzung

Die individuellen ZVV-Abfahrtsanzeigen dürfen ausschliesslich für nicht kommerzielle Informationszwecke genutzt werden. Reproduktion (vollständig oder teilweise), Übermittlung (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifikation, Verknüpfung oder Benutzung der Fahrplaninformationen für kommerzielle Zwecke sind unzulässig.

3.4 Darstellung der Webseiten

Der ZVV stellt die individuellen ZVV-Abfahrtsanzeigen als Webseiten zur Verfügung. Diese Webseiten müssen unverändert und vollständig (inkl. Layout, Farben, Schriften, ZVV-Logo, etc.) dargestellt werden.

Die individuelle ZVV-Abfahrtsanzeige darf nicht von anderen Grafikelementen überdeckt werden.

3.5 Rechtskonforme Nutzung

Die Nutzenden sind verpflichtet, die individuelle ZVV-Abfahrtsanzeige bestimmungsgemäss und im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu nutzen.

4 Anpassung der Nutzungsbedingungen

Der ZVV ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen jederzeit anzupassen. Die Nutzenden werden in geeigneter Art und Weise über massgebliche Änderungen informiert.

5 Beendigung der Nutzung

Wird eine einem Nutzenden zugeordnete individuelle ZVV-Abfahrtsanzeige während mehr als 6 Monaten nicht genutzt, werden die zugehörigen Benutzerdaten gelöscht. Entsprechend verfällt auch der Anspruch auf Support gemäss Abschnitt 2.3 nach Ablauf dieser Frist.

Der ZVV ist ferner berechtigt, die Nutzung der Abfahrtsanzeigen jederzeit und aus beliebigen Gründen in schriftlicher Form unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zu beenden.

Der ZVV behält sich das Recht vor, einzelne Nutzende zu sperren und allfällige rechtliche Schritte einzuleiten, sofern einer oder mehrere Punkte vorliegender Nutzungsbedingungen nicht eingehalten werden.

6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.