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- An wen kann ich mich wenden, wenn ein Konflikt mit einem Verkehrsunternehmen nicht zu meiner Zufriedenheit gelöst wurde?
An wen kann ich mich wenden, wenn ein Konflikt mit einem Verkehrsunternehmen nicht zu meiner Zufriedenheit gelöst wurde?
Eine unabhängige und neutrale Schlichtungsstelle kann unter www.ombudsmann.zh.ch beigezogen werden, wenn ein Konfliktfall mit einem Verkehrsunternehmen nicht zu Ihrer Zufriedenheit erledigt werden konnte. Fahrplanbegehren unterstehen dem offiziellen Fahrplanverfahren und werden nicht durch die Schlichtungsstelle behandelt.