Kanton Zürich ist erfreut über den Entscheid des Bundesrates zur Glattalbahn-Verlängerung
Die Zürcher Regierung nimmt sehr erfreut zur Kenntnis, dass der Bundesrat die Verlängerung der Glattalbahn in seiner Botschaft zum Agglomerationsprogramm der 4. Generation nun doch in die Priorität A aufgenommen hat. Damit wird das für den Kanton wichtige Projekt mit Mitteln aus dem 4. Agglomerationsprogramm unterstützt. Die Volkswirtschaftsdirektion hatte sich zusammen mit der Baudirektion im Rahmen der Vernehmlassung aktiv dafür eingesetzt. In einem nächsten Schritt wird nun das eidgenössische Parlament über den Verpflichtungskredit abstimmen.
In der Vernehmlassungsvorlage zum Agglomerationsprogramm der 4. Generation vom Juni 2022 hatte der Bund die Verlängerung der Glattalbahn vom Flughafen nach Kloten-Industrie von der Priorität A zur Priorität B zurückgestuft – was einen Baustart massiv verzögert hätte. Diese Rückstufung war für den Kanton Zürich nicht nachvollziehbar, da das Projekt dank umfangreichen Vorleistungen des Kantons den vom Bund geforderten Planungsstand erreicht hatte. In seiner Vernehmlassungsantwort setzte sich der Zürcher Regierungsrat im September 2022 deshalb dezidiert für eine Wiederaufnahme der Glattalbahn-Verlängerung ein. Für die Flughafenregion und den gesamten Kanton Zürich ist das Projekt Verlängerung Glattalbahn von grosser Wichtigkeit. Wegen den steigenden Mobilitätsbedürfnissen kommt das Glattal mit seinem Verkehrssystem an seine Grenzen. Eine effiziente, leistungsfähige und umweltverträgliche Verkehrsinfrastruktur ist unverzichtbar für den Kanton Zürich als Wirtschaftsstandort, lebenswerte Wohnregion und lebhafte Tourismusdestination.
Glattalbahn-Verlängerung wieder Priorität A
In der heute vom Bundesrat verabschiede wieder Priorität Aten Botschaft ist die Verlängerung der Glattalbahn wieder der Priorität A zugeteilt. «Wir freuen uns sehr über diesen wichtigen Entscheid», sagt die für die Zürcher Agglomerationsprogramme zuständige Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh. «Mit der Wiederaufnahme in die Priorität A sind wir der Umsetzung dieses für die Flughafenregion und den gesamten Kanton Zürich wichtigen Projekts einen grossen Schritt näher gekommen.» Das Gesamtprojekt umfasst neben der Verlängerung der Glattalbahn auch eine Velohauptverbindung sowie zwingende Massnahmen zum Hochwasserschutz am Altbach.
430 Millionen Franken Kostenunterstützung
Insgesamt schlägt der Bundesrat für die vom Kanton Zürich eingereichten drei Programme «Limmattal», «Stadt Zürich/Glattal» und «Oberland» für die Umsetzung der Massnahmen eine Kostenunterstützung im Kanton Zürich von 430 Mio. Franken vor – ursprünglich waren 300 Mio. Franken vorgesehen. An den geplanten Massnahmen der Programme «Limmattal» und «Zürcher Oberland» will er 35% der Kosten übernehmen, beim Programm «Stadt Zürich/Glattal» sogar 40%. Zu den positiv bewerteten A-Massnahmen zählen neben der Verlängerung der Glattalbahn u.a. das Tram Affoltern, Verbesserungen zur Erschliessung des Hochschulgebiets Zürich Zentrum, eine Veloschnellroute und mehrere Velohauptrouten-Abschnitte im Glattal, ein Teil der Veloschnellroute Limmattal, diverse Verkehrsmassnahmen im Zusammenhang mit der Gebietsentwicklung Regensdorf-Nord sowie der Ausbau des Bushofs in Pfäffikon.
In einem nächsten Schritt wird das eidgenössische Parlament über die Verpflichtungskredite für die Beiträge aus dem Agglomerationsprogramm der 4. Generation voraussichtlich bis Ende 2023 entscheiden.
Der Kanton entwickelt seine Agglomerationsprogramme indessen weiter. Die Arbeiten für die Programme der 5. Generation starten demnächst; die Einreichung an den Bund ist für Frühjahr 2025 vorgesehen.
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