Zürcher Agglomerationsprogramme: Priorisierung der Glattalbahn gefordert
Medienmitteilung vom 8. September 2022 – Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion nimmt der Regierungsrat Stellung zur Beurteilung der Zürcher Agglomerationsprogramme der 4. Generation durch den Bund. Für den Kanton Zürich ist die grösstenteils positive Beurteilung der eingereichten Projekte eine erfreuliche Nachricht. Der Bund sieht eine Unterstützung von fast 300 Millionen Franken vor. Nicht nachvollziehbar ist für den Regierungsrat die Rückstufung der Verlängerung der Glattalbahn von Priorität A zur Priorität B. Er beantragt, dass dies rückgängig gemacht wird, damit eine rasche Umsetzung ermöglicht wird.
Der Kanton Zürich ist der Wirtschaftsmotor der Schweiz und zählt sowohl bezüglich Bevölkerung wie auch Arbeitsplätzen zu den am stärksten wachsenden Gebieten der Schweiz. Die Agglomerationsprogramme sind ein wichtiges Planungsinstrument zur Abstimmung von Siedlung, Verkehr und Landschaft in diesen dynamischen Regionen. Sie bilden die Grundlage für die Mitfinanzierung von Schlüsselinfrastrukturen durch den Bund. Der Fokus der 4. Generation liegt im Kanton Zürich auf der weiteren Verbesserung von Velo- und Fussverkehr sowie dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs.
Bund anerkennt Wichtigkeit der Zürcher Agglomerationsprojekte
Am 10. Juni 2022 eröffnete der Bund die Vernehmlassung über den Bundesbeschluss für die Verpflichtungskredite der Agglomerationsprogramme der 4. Generation. Für die vom Kanton Zürich eingereichten Programme «Limmattal», «Stadt Zürich – Glattal» und «Zürcher Oberland» schlägt der Bund für die Umsetzung der Massnahmen eine Kostenunterstützung von fast 300 Millionen Franken vor. An den geplanten Massnahmen der Pro-gramme «Limmattal» und «Zürcher Oberland» will er 35 Prozent der Kosten übernehmen, beim Programm «Stadt Zürich – Glattal» 40 Prozent.
Zu den positiv bewerteten A-Massnahmen zählen eine Anzahl bedeutender kantonaler und kommunaler Vorhaben wie das Tram Affoltern, diverse Verkehrsmassnahmen im Zusammenhang mit der Gebietsentwicklung Regensdorf-Nord, eine Veloschnellroute und mehrere Velohauptverbindungen im Glattal, ein grosser Teil der Veloschnellroute Limmattal, sowie der Ausbau des Bushofs in Uster.
Glattalbahnverlängerung: Antrag auf Aufnahme in Priorität A
In der Vernehmlassungsvorlage des Bundes wird die Verlängerung der Glattalbahn vom Flughafen nach Kloten-Industrie von Priorität A zur Priorität B rückgestuft – was einschneidende Konsequenzen hätte und einen Baustart massgeblich verzögern würde. Diese Rückstufung ist für den Kanton in keiner Weise nachvollziehbar. Das Projekt hat dank umfangreicher Vorleistungen des Kantons den vom Bund geforderten Planungsstand erreicht. Zudem anerkennt der Bund in seiner Beurteilung den sehr hohen Nutzen des gesamten Vorhabens. Die einseitige Fokussierung auf die Projektkosten greift aus Sicht des Regierungs-rates zu kurz und verkennt die spezielle Ausgangslage hinsichtlich Verkehr, Siedlung und Hochwasserschutz in der Flughafenregion.
Ein leistungsstarkes ÖV-Angebot ist eine Voraussetzung, um die im Einklang mit den raumplanerischen Grundsätzen des Kantons angestrebte Gebietsentwicklung in Kloten wie geplant weiter voranzutreiben. «Die Verlängerung der Glattalbahn ist für die Flughafenregion und den gesamten Kanton Zürich von zentraler Bedeutung. Das Verkehrssystem in diesem dynamisch wachsenden Gebiet stösst bereits heute an seine Grenzen und es braucht zwingend eine neue, effiziente Verkehrsachse für umweltverträgliche Mobilität wie ÖV, Velo- und Fussverkehr. Dadurch profitiert der Kanton Zürich als lebenswerte Wohnregion, als Wirtschaftsstandort und als Tourismusdestination», sagt Regierungsrätin Carmen Walker Späh.
Das Gesamtprojekt umfasst neben der Verlängerung der Glattalbahn auch eine Velohauptverbindung und zwingende Massnahmen zum Hochwasserschutz am Altbach. Da alle drei Teilprojekte gemeinsam geplant und optimal aufeinander abgestimmt umgesetzt werden, hätte eine Verzögerung der Glattalbahnverlängerung auch negative Folgen für die anderen beiden Teilprojekte. Der Regierungsrat beantragt beim Bund deshalb eindringlich, das Projekt in die Priorität A hochzustufen.
Grosse Agglomerationen stärken
Die Verkehrsinfrastruktur der Agglomerationen des Kantons Zürich mit ihren hohen Bevölkerungs- und Arbeitsplatzdichten ist besonders zu Stosszeiten stark belastet. Mehr Personen profitieren gleichzeitig von derselben Infrastruktur. In Zukunft muss deswegen verstärkt darauf geachtet werden, dass die aus dem Programm Agglomerationsverkehr gesprochenen Bundesmittel auch an der Anzahl profitierender Personen pro Projekt ausgerichtet werden. «Damit zukunftsweisende und notwendige Grossprojekte nicht aufgrund hoher Kosten heruntergestuft werden, sollte der Stellenwert grosser Agglomerationen im Prüf- und Entscheidungsprozess stärker beachtet werden», verlangt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.
Der Regierungsratsbeschluss Nr. 1150/2022 ist unter zh.ch/rrb verfügbar.