Veloselbstverlad

Unterwegs auf zwei Rädern: Auch das Velo darf natürlich in den öffentlichen Verkehrsmitteln mitreisen. Bitte beachten Sie dabei die untenstehenden Hinweise und dass Sie ein zusätzliches Ticket lösen.

Das Velo kann auf den meisten Linien im ZVV-Gebiet transportiert werden. Voraussetzung ist, dass es nicht beschmutzt und dass in den Fahrzeugen genügend Platz vorhanden ist. Eine Beförderungspflicht besteht aber nicht. 

Für das Velo ist ein ZVV-Velobillett oder eine Velo-Tageskarte zu lösen. Für Velotransporte im Nahbereich fahren Sie am günstigsten mit einem ZVV-Velobillett. Für längere Fahrten lohnt sich eine Velo-Tageskarte.

Veloselbstverlad

Preise Veloselbstverlad
  Gültigkeit Preise für gewöhnliche Velos in CHF
ZVV-Velobillette (z.B. Einzelbillett, 24h-Ticket, 9-Uhr-Tagespass) Je nach Ticket 30. Min bis 24 Std. Ermässigte Preise 2. Klasse
Velo-Tageskarte Ausgabe- bzw. Entwertungstag 15.00
Velo Multi-Tageskarte (6 frei wählbare Tage) Entwertungstag 90.00
Velo-Pass 1 Jahr 260.00

Velobeförderung

In der S-Bahn: Die Doppelstocktriebzüge und Regio-Dosto der SBB, die Gelenktriebwagen der Thurbo AG und die FLIRT-Züge der SOB verfügen über spezielle Veloabstellplätze. Achten Sie auf das Velo-Symbol an der Tür.

Im Tram: Wenn Sie mit dem Velo im hintersten Teil des Tramwagens einsteigen, haben Sie in der Regel genügend Platz.

Im Bus: Hier benutzen Sie am besten die zweitvorderste Türe. Dort ist in der Regel ausreichend Platz zum Abstellen eines Velos vorhanden.

Einige Verkehrsunternehmen befördern aus Platzgründen immer oder während der Hauptverkehrszeiten (6–8 und 16–19 Uhr) keine Velos. Wo und wann Sie im Zürcher Vekehrsverbund Ihr Velo mitnehmen dürfen, entnehmen Sie der folgenden Tabelle.

Übersicht Velobeförderung

Übersicht der Verkehrsunternehmen im ZVV, in denen eine Velomitnahme möglich ist oder nicht.
Verkehrsunternehmen Bedingungen
Forchbahn Velobeförderung zugelassen
PostAuto AG Innerhalb des Verbundgebietes werden Fahrräder befördert.
Weitere Informationen
SBB Velobeförderung zugelassen, ausgenommen in der S-Bahn von Montag bis Freitag 6–8 und 16–19 Uhr
Regionalbahn Thurbo AG Velobeförderung zugelassen, ausgenommen Montag bis Freitag 6–8 und 16–19 Uhr (S26, S29, S30, S35, S41)
Stadtbus Winterthur Der Transport von Velos und ähnlichen Fortbewegungsmitteln ist nur möglich, wenn im Bus ausreichend Platz vorhanden ist. Bitte vermeiden Sie die Stosszeiten von 06.00 - 08.00 Uhr sowie von 16.00 - 19.00 Uhr.
SZU Sihltal Zürich Uetliberg Bahn

Velobeförderung zugelassen, ausgenommen Montag bis Freitag 6–8 und 16–19 Uhr.

Auf der Strecke zwischen Uitikon Waldegg und Uetliberg ist die Velomitnahme (auch in TranZBag) nicht zugelassen.
Weitere Informationen

SZU Auto (Zimmerberg) Velobeförderung zugelassen, ausgenommen Montag bis Freitag 6–8 und 16–19 Uhr
Felseneggbahn Velobeförderung möglich, wenn es die Platzverhältnisse erlauben
Verkehrsbetriebe Glattal VBG Velobeförderung zugelassen
Verkehrsbetriebe Zürich VBZ Velobeförderung zugelassen
Dolderbahn Velobeförderung zugelassen
Polybahn Velobeförderung zugelassen
Zürichsee und Oberland VZO Velobeförderung zugelassen
Zürichsee-Schifffahrt ZSG Keine Beförderungspflicht für Velos
ZVV-Nachtnetz 
alle S-Bahn- und Buslinien
Velobeförderung zugelassen
ABF Autobus Freienbach Velobeförderung nicht möglich
BDWM Bremgarten - Dietikon Velobeförderung zugelassen
BRER Bus Rapperswil/Jona Velobeförderung nicht möglich
BWS Richterswil - Wollerau Velobeförderung zugelassen
FHM Fähre Horgen - Meilen Velobeförderung zugelassen
SGG Greifensee-Schifffahrt Velobeförderung zugelassen
SOB Schweizerische Südostbahn Velobeförderung zugelassen

Hinweise

Stosszeiten

Einige Unternehmen können aus Platzgründen immer oder während der Hauptverkehrszeiten (6–8 und 16–19 Uhr) keine Velos befördern. 

Platzverhältnisse

Eine Beförderung von Fahrrädern erfolgt nur, wenn in den Fahrzeugen genügend Platz vorhanden ist (in der Regel ausserhalb der Hauptverkehrszeiten).

Selbstverlad

Sie müssen Ihr Velo selbst ein-, aus- und umladen.

Sauberkeit

Verschmutzte Fahrräder können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn eine Verschmutzungsgefahr für Reisende und/oder Fahrzeug besteht.

Ausserhalb des ZVV

Für Transporte von Fahrrädern über das Verbundgebiet hinaus sind Velobillette für die entsprechende Strecke zu lösen. Der Transport gilt dann für die auf dem Billett aufgeführte Strecke resp. die aufgeführten Zonen.

Vergünstigungen

Kinder unter 16 Jahren können ihr Velo gratis mitnehmen, sofern sie von einer Person ab 16 Jahren begleitet werden.

Kinder, die ein GA Kind oder ein GA Familia Kind besitzen, können ihr Velo auch ohne Begleitung gratis mitnehmen.

Grosse Velos

Für ein Tandem oder Spezialvelos im Allgemeinen (alle Velotypen, die nicht in die normalen Aufhängevorrichtungen passen oder länger als 2 Meter sind, wie z.B. Lastenvelos, Liegevelos) benötigen Sie ein Velo-Einzelbillett, eine Velo-Tageskarte oder einen Velo-Pass.

Bitte beachten Sie die Bestimmungen der Transportunternehmen, ob und unter welchen Bedingungen der Transport von Spezialvelos möglich ist.

Kleine Velos

Kindervelos von Kindern unter 6 Jahren gelten als Handgepäck und können gratis transportiert werden

(E-)Trottinette werden gratis befördert, ob zusammenklappbar oder nicht, wenn das grösste Rad höchstens 30cm Durchmesser hat resp. kleiner als 12 Zoll ist.

Lässt sich ihr (E-)Trottinett zusammenklappen, sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie es zusammengeklappt unter dem Sitz oder in den Gepäckablagen/-nischen verstauen, sodass mehr Platz für andere Gepäckstücke, Kinderwagen usw. zur Verfügung steht.