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Veloselbstverlad
Unterwegs auf zwei Rädern: Auch das Velo darf natürlich in den öffentlichen Verkehrsmitteln mitreisen. Bitte beachten Sie dabei die untenstehenden Hinweise und dass Sie ein zusätzliches Ticket lösen.
Das Velo kann auf den meisten Linien im ZVV-Gebiet transportiert werden. Voraussetzung ist, dass es nicht beschmutzt und dass in den Fahrzeugen genügend Platz vorhanden ist. Eine Beförderungspflicht besteht aber nicht.
Für das Velo ist ein ZVV-Velobillett oder eine Velo-Tageskarte zu lösen. Für Velotransporte im Nahbereich fahren Sie am günstigsten mit einem ZVV-Velobillett. Für längere Fahrten lohnt sich eine Velo-Tageskarte.
Veloselbstverlad
Gültigkeit | Preise für gewöhnliche Velos in CHF | |
---|---|---|
ZVV-Velobillette (z.B. Einzelbillett, 24h-Ticket, 9-Uhr-Tagespass) | Je nach Ticket 30. Min bis 24 Std. | Ermässigte Preise 2. Klasse |
Velo-Tageskarte | Ausgabe- bzw. Entwertungstag | 15.00 |
Velo Multi-Tageskarte (6 frei wählbare Tage) | Entwertungstag | 90.00 |
Velo-Pass | 1 Jahr | 260.00 |
Velobeförderung
In der S-Bahn: Die Doppelstocktriebzüge und Regio-Dosto der SBB, die Gelenktriebwagen der Thurbo AG und die FLIRT-Züge der SOB verfügen über spezielle Veloabstellplätze. Achten Sie auf das Velo-Symbol an der Tür.
Im Tram: Wenn Sie mit dem Velo im hintersten Teil des Tramwagens einsteigen, haben Sie in der Regel genügend Platz.
Im Bus: Hier benutzen Sie am besten die zweitvorderste Türe. Dort ist in der Regel ausreichend Platz zum Abstellen eines Velos vorhanden.
Einige Verkehrsunternehmen befördern aus Platzgründen immer oder während der Hauptverkehrszeiten (6–8 und 16–19 Uhr) keine Velos. Wo und wann Sie im Zürcher Vekehrsverbund Ihr Velo mitnehmen dürfen, entnehmen Sie der folgenden Tabelle.
Übersicht Velobeförderung
Verkehrsunternehmen | Bedingungen |
---|---|
Forchbahn | Velobeförderung zugelassen |
PostAuto AG | Innerhalb des Verbundgebietes werden Fahrräder befördert. Weitere Informationen |
SBB | Velobeförderung zugelassen, ausgenommen in der S-Bahn von Montag bis Freitag 6–8 und 16–19 Uhr |
Regionalbahn Thurbo AG | Velobeförderung zugelassen, ausgenommen Montag bis Freitag 6–8 und 16–19 Uhr (S26, S29, S30, S35, S41) |
Stadtbus Winterthur | Der Transport von Velos und ähnlichen Fortbewegungsmitteln ist nur möglich, wenn im Bus ausreichend Platz vorhanden ist. Bitte vermeiden Sie die Stosszeiten von 06.00 - 08.00 Uhr sowie von 16.00 - 19.00 Uhr. |
SZU Sihltal Zürich Uetliberg Bahn | Velobeförderung zugelassen, ausgenommen Montag bis Freitag 6–8 und 16–19 Uhr. Auf der Strecke zwischen Uitikon Waldegg und Uetliberg ist die Velomitnahme (auch in TranZBag) nicht zugelassen. |
SZU Auto (Zimmerberg) | Velobeförderung zugelassen, ausgenommen Montag bis Freitag 6–8 und 16–19 Uhr |
Felseneggbahn | Velobeförderung möglich, wenn es die Platzverhältnisse erlauben |
Verkehrsbetriebe Glattal VBG | Velobeförderung zugelassen |
Verkehrsbetriebe Zürich VBZ | Velobeförderung zugelassen |
Dolderbahn | Velobeförderung zugelassen |
Polybahn | Velobeförderung zugelassen |
Zürichsee und Oberland VZO | Velobeförderung zugelassen |
Zürichsee-Schifffahrt ZSG | Keine Beförderungspflicht für Velos |
ZVV-Nachtnetz alle S-Bahn- und Buslinien |
Velobeförderung zugelassen |
ABF Autobus Freienbach | Velobeförderung nicht möglich |
BDWM Bremgarten - Dietikon | Velobeförderung zugelassen |
BRER Bus Rapperswil/Jona | Velobeförderung nicht möglich |
BWS Richterswil - Wollerau | Velobeförderung zugelassen |
FHM Fähre Horgen - Meilen | Velobeförderung zugelassen |
SGG Greifensee-Schifffahrt | Velobeförderung zugelassen |
SOB Schweizerische Südostbahn | Velobeförderung zugelassen |
Hinweise
Stosszeiten
Einige Unternehmen können aus Platzgründen immer oder während der Hauptverkehrszeiten (6–8 und 16–19 Uhr) keine Velos befördern.
Platzverhältnisse
Eine Beförderung von Fahrrädern erfolgt nur, wenn in den Fahrzeugen genügend Platz vorhanden ist (in der Regel ausserhalb der Hauptverkehrszeiten).
Selbstverlad
Sie müssen Ihr Velo selbst ein-, aus- und umladen.
Sauberkeit
Verschmutzte Fahrräder können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn eine Verschmutzungsgefahr für Reisende und/oder Fahrzeug besteht.
Ausserhalb des ZVV
Für Transporte von Fahrrädern über das Verbundgebiet hinaus sind Velobillette für die entsprechende Strecke zu lösen. Der Transport gilt dann für die auf dem Billett aufgeführte Strecke resp. die aufgeführten Zonen.
Vergünstigungen
Kinder unter 16 Jahren können ihr Velo gratis mitnehmen, sofern sie von einer Person ab 16 Jahren begleitet werden.
Kinder, die ein GA Kind oder ein GA Familia Kind besitzen, können ihr Velo auch ohne Begleitung gratis mitnehmen.
Grosse Velos
Für ein Tandem oder Spezialvelos im Allgemeinen (alle Velotypen, die nicht in die normalen Aufhängevorrichtungen passen oder länger als 2 Meter sind, wie z.B. Lastenvelos, Liegevelos) benötigen Sie ein Velo-Einzelbillett, eine Velo-Tageskarte oder einen Velo-Pass.
Bitte beachten Sie die Bestimmungen der Transportunternehmen, ob und unter welchen Bedingungen der Transport von Spezialvelos möglich ist.
Kleine Velos
Kindervelos von Kindern unter 6 Jahren gelten als Handgepäck und können gratis transportiert werden
(E-)Trottinette werden gratis befördert, ob zusammenklappbar oder nicht, wenn das grösste Rad höchstens 30cm Durchmesser hat resp. kleiner als 12 Zoll ist.
Lässt sich ihr (E-)Trottinett zusammenklappen, sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie es zusammengeklappt unter dem Sitz oder in den Gepäckablagen/-nischen verstauen, sodass mehr Platz für andere Gepäckstücke, Kinderwagen usw. zur Verfügung steht.