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Gepäck, Kinderwagen, Velos und Behindertenfahrzeuge
Hier finden Sie Informationen zum Reisen mit Gepäck, Kinderwagen, Fahrräden und Behindertenfahrzeuge im ZVV aus dem Verbundtarifes (Tarif 651.8).
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5 Gepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behindertenfahrzeuge
5.0 Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle
5.0.1 Es gelten die Bestimmungen gemäss T600, Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde, Kapitel 6.
5.1 Aufgegebenes Reisegepäck
5.1.1 Für die Beförderung von Reisegepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behinderten-Rollstühle durch Bahnpersonal gelten die Bestimmungen des betreffenden Verkehrsunternehmens.
5.2 Selbstverlad von Fahrrädern
5.2.1 Es gelten die Bestimmungen gemäss T600, Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde, Kapitel 7.
5.2.2 Abweichungen zum T600, Ziffer 1.1 Geltungsbereich Velo-Selbstverlad:
FHM Fähre Horgen – Meilen |
Für interne Velotransporte gilt ein FHM-Preis. |
---|---|
LAF Adliswil – Felsenegg |
Velobeförderung zugelassen. |
PBZ Polybahn Zürich |
Für interne Velotransporte wird der Preis gemäss Ziffer 4.6.1 erhoben. |
SGG Greifensee-Schifffahrt |
Velobeförderung zugelassen, für interne Velotransporte gilt ein SGG-Preis. |
SZU Uetlibergbahn S10 |
Keine Velomitnahme auf der Strecke Uitikon Waldegg – Uetliberg zulässig. |