Häufige Fragen zum SwissPass

Untenstehend finden Sie Fragen und Antworten zum SwissPass als Trägerkarte für Fahrausweise.

Eine PDF-Version können Sie hier (PDF, 82 KB) einsehen und herunterladen.

1. Fragen zum Kauf

Welche Angebote sind auf dem SwissPass erhältlich?

  • Persönliche Jahres- und Monatsabos des ZVV und Z-Pass
  • Einzeltickets und Tageskarten für die ganze Schweiz
  • Diverse weitere Produkte des öffentlichen Verkehrs sowie Zusatzleistungen für Mobilität und Freizeit

Können Fahrausweise auf den SwissPass von Drittpersonen geladen werden?

Ja, es besteht die Möglichkeit, mit der ZVV-App und im ZVV-Ticketshop Einzeltickets und Tageskarten und Abos auf den SwissPass einer anderen Person zu laden. So können z.B. Eltern für ihre Kinder ein Abo oder ein Ticket kaufen und auf ihren SwissPass laden, so dass diese anschliessend selbständig und ohne Smartphone (nur mit ihrem eigenen SwissPass) reisen können.

Muss ein ZVV-Abo zwingend auf den SwissPass geladen werden?

Persönliche Jahres- und Monatsabos werden ausschliesslich auf dem SwissPass ausgegeben. Übertragbare Monatsabos können bis auf Weiteres an Automaten des ZVV sowie der SBB auf herkömmlichem Sicherheitspapier bezogen werden.

Was muss für den erstmaligen Bezug eines SwissPass beachtet werden? 

Sie benötigen hierzu ein aktuelles und qualitativ gutes Passfoto. Die erstmalige Austellung des  SwissPass ist kostenlos. Sie erhalten diesen innert maximal zehn Tagen nach Hause geliefert. Für die Zwischenzeit erhalten Sie einen Übergangs-SwissPass. Einen SwissPass können Sie an der bedienten Verkaufsstelle oder über das Kundenkonto auf www.zvv.ch bestellen.

Wie bezahle ich mein Abo und meine Tickets, welche auf den SwissPass geladen werden?

Je nach Verkaufsstelle stehen verschiedene Zahlmöglichkeiten zur Verfügung. Auf zvv.ch und in der ZVV-App können Abos und Tickets mit Kredit- / Debitkarte, PostFinance-Card, REKA, TWINT, öV-Gutschein oder per Rechnung bezahlt werden.

2. Fragen zur Ticketkontrolle

Kann der SwissPass in der ZVV-App erfasst werden und muss die SwissPass-Karte bei der Kontrolle noch vorgewiesen werden?

Ja, Sie können sich auf www.swisspass.ch registrieren und sich anschliessend mit diesem Login in in der der ZVV-App anmelden. Ihnen wird dann in der App eine kontrollfähige, digitale Version des SwissPass angezeigt. So können Sie künftig ohne Swisspass-Karte reisen und bei der Fahrausweiskontrolle den digitalen SwissPass vorweisen. Das separate Vorweisen der SwissPassKarte ist nicht mehr nötig.

Was kann man tun, wenn der SwissPass vergessen wurde?

  • Wenn Sie vor Reiseantritt bemerken, dass Sie Ihren SwissPass vergessen haben, können Sie mit einem amtlichen Ausweis eine bediente Verkaufsstelle aufsuchen. Dort erhalten Sie für CHF 5.– einen Beleg «SwissPass vergessen», der zusammen mit einem amtlichen Ausweis zur Fahrt berechtigt.
  • Nach einer Fahrausweiskontrolle (bei der Sie Ihren SwissPass nicht vorweisen konnten) besteht die Möglichkeit, den SwissPass innerhalb von 10 Tagen persönlich an einer ZVV-Verkaufsstelle vorzuweisen. Bringen Sie dazu auch die Zahlungsaufforderung und einen amtlichen Ausweis mit. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.– erhoben.

3. Fragen zur Abo-Erneuerung

Wie lange ist die SwissPass-Karte gültig?

Die SwissPass-Trägerkarte ist fünf Jahre gültig, danach erhalten Sie beim Kauf einer neuen öV-Leistung eine neue Karte zugestellt.

Wo ist das vorhandene Abo/ Ticket mit dem Gültigkeitsdatum bzw. der zeitlichen Gültigkeit ersichtlich?

Das Gültigkeitsdatum ist ersichtlich:

  • im Kundenkonto auf zvv.ch
  • in der ZVV-App
  • auf swisspass.ch
  • an den Ticketautomaten des ZVV und der SBB
  • an einer bedienten Verkaufsstelle oder beim Kontrollpersonal

Kann der SwissPass gekündigt werden?

Der SwissPass selber ist kein Abonnement, sondern nur eine Trägerkarte. Eine Kündigung des SwissPass ist deshalb nicht möglich. Laufzeiten, Verlängerungen und Kündigungen sind je nach Abonnement unterschiedlich.

Anders als bei GA und Halbtax werden ZVV-Abos nicht automatisch verlängert. Sie werden von uns an die Abo-Verlängerung erinnert. Wird mit Ablauf des ZVV-Abos keine Verlängerung gewünscht, können Sie den SwissPass aufbewahren und allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt wieder ein Abonnement oder auch einzelne Tickets und Tagesarten darauf laden.

Wie und wann werde ich an den Ablauf meines ZVV-/ Z-Pass-Abos erinnert?

Sie werden auf Wunsch per E-Mail oder SMS auf den ersten und letzten Geltungstag hingewiesen.

  • Jahresabonnenten erhalten rund einen Monat vor Ablauf des Abos einen Hinweis per E-Mail. Auf Wunsch ist auch eine Benachrichtigung per Post möglich.
  • Monatsabonnenten erhalten 7 Tage vor Ablauf des Abos eine Erinnerung per E-Mail oder SMS.

Auf www.zvv.ch und in der ZVV-App können Sie im Kundenkonto die Benachrichtigungen verwalten. 

Wo können die ZVV-/ Z-Pass-Abos auf dem SwissPass erneuert werden?

Ihr Abo können Sie über das Kundenkonto auf www.zvv.ch oder direkt in der ZVV-App erneuern.

Eine Erneuerung ist auch bei allen bedienten Verkaufsstellen möglich. Monatsabos können auch an den Ticketautomaten des ZVV und der SBB erneuert werden.

Kann ein SwissPass bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl ersetzt werden?

Ja, ein SwissPass kann für CHF 30.– ersetzt werden. Eine Ersatzkarte können Sie im ZVV-Ticketshop oder bei einer bedienten Verkaufsstelle bestellen.

 

Gültig ab September 2024