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Zeit-Tickets in Regionalbussen
Per Ende 2024 wird der Verkauf von Tickets beim Fahrpersonal im ZVV-Gebiet eingestellt. In den Regionalbussen des ZVV gilt weiterhin die Billettpflicht: Die Fahrgäste müssen vor Fahrtantritt über ein gültiges Ticket verfügen und dieses an einer bedienten Verkaufsstelle, per Telefonanruf bei ZVV-Contact, am Billettautomaten oder über digitale Kanäle lösen.
Für ganz spontane und unvorhergesehene Fahrten in Regionalbussen gibt es im Sinne einer (befristeten) Übergangslösung eine Rückfallebene in Form eines Zeit-Tickets. Damit kann eine Fahrt zum nächsten Ticketautomaten gemacht werden, wo Tickets, Mehrfahrtenkarten oder Abos gekauft werden können.
Dieses Zeit-Ticket wird nur in den Regionalbussen des ZVV mit dem entsprechenden Ausgabegerät durch das Fahrpersonal verkauft. Die Ausgabe erfolgt ausschliesslich bargeldlos.
Das Zeit-Ticket ist für 15 Minuten oder 60 Minuten Fahrzeit erhältlich. Es berechtigt während der Gültigkeitsdauer zur Fahrt in allen Bussen ausschliesslich innerhalb von ZVV-Zonen.
Preise Zeit-Ticket
Zeitliche Gültigkeit |
Räumliche Gültigkeit |
Erwachsene 2. Kl. CHF |
Kinder 6-15.99 / Halbtax / Hund / Velo 2. Kl. CHF |
15 Minuten |
Ganzes Verbundgebiet ohne Zonen 110 und 120 (ausschliesslich in Bussen gültig) |
6.00 |
4.00 |
60 Minuten |
Ganzes Verbundgebiet inkl. Zonen 110 und 120 (ausschliesslich in Bussen gültig) |
9.00 |
6.00 |
Hinweise
Gültigkeitsdauer
Das Zeit-Ticket ist 15 bzw. 60 Minuten ab Kaufzeitpunkt gültig.
Umstieg
Der Umstieg zwischen Bussen ist innerhalb der Gültigkeitsdauer zulässig.
Anschlussfahrten
Zu Zeit-Tickets können keine Anschlussbillette gelöst werden. Beim Umstieg auf andere Verkehrsträger sind am Übergangspunkt Fahrausweise des Normalsortiments zu lösen. Das Zeit-Ticket kann dabei nicht angerechnet werden.
Umtausch
Das Zeit-Ticket kann nicht umgetauscht, erstattet oder beim Kauf eines anderen Fahrausweises angerechnet werden.
Stadtzonen
Für Fahrten in die/aus den Zonen 110 (Stadt Zürich) und 120 (Stadt Winterthur) oder innerhalb dieser Zonen ist immer eine Gültigkeit von 60 Minuten erforderlich.
Beleg
Zeit-Tickets werden als Beleg ausgegeben: Darauf sind Datum, Ausgabezeitpunkt und Preis aufgedruckt.
Erstattung
Zeit-Tickets können nicht erstattet werden, auch nicht in den Fällen «Abo vergessen» und «nachträglich erworbene Jahres- und Monatsabos» gemäss den Bestimmungen der Tarife 651.8 und 600.9.
Verspätungen
Verbundfahrausweise gelten bis zum letzten fahrplanmässigen Halt, der vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erreicht werden kann. Im Falle von Verspätungen während der Reise, kann mit dem Zeit-Ticket bis zum Halt, der gemäss Fahrplan mit dem Bus erreicht werden kann, gefahren werden.
Verbund-überschreitende Verbindungen
Bei Buslinien, welche die Verbundgrenze überschreiten, ist das Zeit-Ticket bis maximal dem letzten Halt innerhalb des ZVV gültig.